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Leistung im Detail

Kostenvoranschlag

Für kleinere Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag. Sie erhalten eine nachvollziehbare Kalkulation der Reparaturkosten: ohne Bindung an eine Werkstatt.

Das ist enthalten

  • Kalkulation nach marktüblichen Stundensätzen
  • Freie Werkstattwahl bleibt erhalten
  • Auf Wunsch Grundlage für die fiktive Abrechnung

So läuft es ab

  1. 01

    Anliegen schildern

    Sie schildern kurz Ihre Situation und senden vorhandene Unterlagen.

  2. 02

    Fahrzeug prüfen

    Wir begutachten und dokumentieren das Fahrzeug nachvollziehbar.

  3. 03

    Ergebnis erhalten

    Sie erhalten die Auswertung und wir besprechen die nächsten Schritte.

Häufige Fragen

Wann reicht ein Kostenvoranschlag statt eines Gutachtens?

Bei Bagatellschäden (in der Regel bis ca. 750 € Reparaturkosten). Bei größeren Unfallschäden ist ein vollständiges Gutachten empfehlenswert.

Wer trägt die Kosten für den Kostenvoranschlag?

Bei Haftpflicht-Schäden in der Regel die gegnerische Versicherung. Bei Kasko hängt es vom Vertrag ab.

Bin ich nach dem KVA verpflichtet, in einer bestimmten Werkstatt reparieren zu lassen?

Nein. Unser KVA ist versicherungs- und werkstattneutral – Sie entscheiden frei.

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